Selbstbestimmung und
Entlastung

Rechtzeitige Verfügungen sorgen für Sicherheit. Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass ein Patient eigene Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung nicht mehr kommunizieren kann.

Weiterführende Informationen und Formulare zum Download erhalten Sie im Internet, z. B. unter www.bmjv.de.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den nachfolgenden Ausführungen nur um allgemeine Informationen und in keiner Form um eine Rechtsberatung handelt. Für eine kompetente Beratung suchen Sie bitte einen Anwalt oder Notar auf.

Patientenverfügung

Sie stellt sicher, dass Ihren Verfügungen durch die behandelnden Ärzte Folge geleistet wird. In diesem Dokument legen Sie neben Ihren persönlichen Wertvorstellungen fest, welche konkreten medizinischen Behandlungsmaßnahmen durchgeführt bzw. nicht angewendet werden sollen. Es empfiehlt sich, die Patientenvollmacht durch eine Betreuungsverfügung, besser aber mit einer Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Das Dokument sollte schriftlich verfasst werden und regelmäßig aktualisiert werden.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung wird gegenüber dem Vormundschaftsgericht eine Person des eigenen Vertrauens bestimmt, die für den Fall, dass man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist, alle Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte erledigt. Das Vormundschaftsgericht ist verpflichtet, die vorgeschlagene Person zu prüfen und ihre Eignung zu bestätigen. Liegt keine Betreuungsverfügung vor und gibt es auch keine Angehörigen, die diese Aufgabe übernehmen könnten, wird ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt.

Vorsorgevollmacht

Anstelle der Betreuungsverfügung kann durch eine Vorsorgevollmacht eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden. Der Unterschied zur Betreuungsverfügung besteht darin, dass die Person nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.

Organspende

Als Organspender haben Sie die Möglichkeit, im Falle Ihres eigenen Todes Organe an schwer erkrankte Menschen zu spenden. Mit Hilfe eines Organspendeausweises können Sie festlegen:

  • Ihre Bereitschaft, als Spender zur Verfügung zu stehen
  • die Organe, die Sie zur Spende freigeben bzw. ausschließen
  • den Ausschluss Ihrer Person als Organspender

Die Entscheidung pro oder contra ist nicht immer einfach. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema kann dabei hilfreich sein. Organspendeausweise erhalten Sie kostenlos als Download im Internet oder auch in Arztpraxen und Apotheken.

www.organspende-info.de