Der letzte Weg zur letzten
Ruhestätte

Erd- oder Feuerbestattung? Die Entscheidung ist nicht immer einfach, denn wenn der Verstorbene hierzu keine Verfügung hinterlassen hat, müssen die Hinterbliebenen die Wahl treffen.

AVALON Bestattungen informiert Sie gerne über alle Möglichkeiten für Beerdigungen und Beisetzungen und das Grabstättenangebot auf den Friedhöfen in Halle und der Region.

Fragen rund um die
Ruhestätte

Welche Bestattungsform passt zu dem verstorbenen Menschen?

Welchen Friedhof hätte er/sie sich gewünscht?

Soll die Grabstätte für die Angehörigen gut erreichbar sein?

Wie kann die Grabpflege geregelt werden?

Bestattungspflicht

Jeder Verstorbene muss bestattet werden.

Die Erdbestattung oder Einäscherung sollte innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen, jedoch frühestens 48 Stunden danach. Die Bestattung muss durch die nächsten Angehörigen bei einem Bestatter in Auftrag gegeben werden.

Bestattungspflichtig und damit auch in der Zahlungspflicht (auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird) sind in folgender Reihenfolge: der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, alle volljährigen Kinder, die Eltern des Verstorbenen, die Großeltern, alle volljährigen Geschwister oder alle volljährigen Enkelkinder. Alternativ kann der Verstorbene zu Lebzeiten eine Person oder Einrichtung dafür bestimmt haben.

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg aus Holz. Bestattungen werden je nach Friedhof und Friedhofssatzung als Wahl- oder Reihengräber angeboten: Wahlgräber können bezüglich Lage und Größe (z. B. als Familiengrab) ausgesucht werden, Reihengräber vergibt die Friedhofsverwaltung. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 20 Jahre, in unserer Region oft 20 bis 35 Jahre. Bei einem Wahlgrab kann, im Gegensatz zum Reihengrab, die Ruhefrist nach Ablauf verlängert werden.

Feuerbestattung

Der Verstorbene wird mit Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in eine Aschenkapsel gefüllt, die später in eine ausgesuchte Schmuckurne für die Beisetzung eingesetzt wird. Eine Trauerfeier kann entweder zuvor als Abschiednahme am geöffneten oder geschlossenen Sarg stattfinden oder alternativ im Rahmen der Urnenbeisetzung. Wahlgräber können frei verfügt werden, sind mehrfach belegbar und dienen oft als Familiengrabstätten. Die Ruhefrist ist nach Ablauf verlängerbar. Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Es beinhaltet nur eine Grabstelle und die Ruhefrist kann nicht verlängert werden.

Sternenkinder

Zu den besonders tragischen Schicksalsschlägen im Leben gehört der Tod eines kaum gelebten Lebens. Die Eltern müssen in diesem Fall eine starke Trauer aushalten, die sich zwar mit der Zeit verändern wird, jedoch oft ihr Leben entscheidend prägt und begleitet.

Mit einem großen Verständnis für diese Situation und viel Sensibilität begegnen wir verwaisten Eltern. Wir legen Wert auf eine besonders würdevolle Bestattungszeremonie für Sternenkinder und beraten Sie zu den Möglichkeiten.

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Bestattung bei Sternenkindern, Früh- und Todgeborene erhalten Sie bei unserer Mitarbeiterin Frau Nicole Wermann, die selber dreifache Mutter ist und sich diesem Thema ganz speziell widmet.

Seebestattung

Die Seebestattung ist eine Sonderform der Feuerbestattung. Dabei wird die Asche des verstorbenen Menschen in eine wasserlösliche Urne aus Zellulose, Sand oder Salzstein gefüllt und im Meer abgesenkt. Die maritime Zeremonie kann in ausgewiesenen Gebieten der Nord- und Ostsee erfolgen oder auf anderen Weltmeeren. Die Hinterbliebenen erhalten eine Seekarte mit den exakten Koordinaten der Stelle der Beisetzung. Einige Seebestattungsreedereien bieten regelmäßige Gedenkfahrten an.

Baumbestattung

Die Asche wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. FriedWald® und RuheForst® sind Unternehmen, die sich bundesweit auf Baumbestattungen spezialisiert haben. Mittlerweile bieten auch einige der traditionellen Friedhöfe Baumbestattungen an. In Halle (Saale) stehen für diese besondere Beisetzungsform z. B. der Gertraudenfriedhof und der Nordfriedhof sowie der Stadtfriedhof in Merseburg zur Verfügung.

Kolumbarium

In Spanien, Portugal oder Italien sind Kolumbarien feste Bestandteile der Friedhofskultur. Die oberirdische Bestattungsart in einer Urnenwand, in der die Nischen übereinander angebracht sind, erfreut sich auch bei uns seit einigen Jahren wieder erneut der Beliebtheit. Auf dem Gertraudenfriedhof und dem Stadtgottesacker in Halle sind Beisetzungen im Kolumbarium auf Anfrage möglich, jedoch sind die Grabplätze nicht immer wunschgemäß verfügbar.

Anonyme Beisetzung

Sarg- und Urnenbestattungen können anonym durchgeführt werden. Die Beisetzung findet dann auf einem Gemeinschaftsgrabfeld ohne Angehörige statt. Das Grabfeld ist bekannt und wird vom Friedhofsträger gepflegt. In Halle hat der Gertraudenfriedhof mit den „naturnahen Bestattungen“ eine solche Möglichkeit geschaffen. Als spezielle Leistung bieten wir kostengünstig eine anonyme Urnenbeisetzung an. In diesem Fall überlassen Sie uns die Auswahl des Friedhofs. Eine spätere Bekanntgabe des Beisetzungsortes oder eine Umbettung ist nicht möglich.

Bei der Entscheidung sollte bedacht werden, dass das Fehlen eines konkreten Ortes zum Trauern für Hinterbliebene problematisch sein kann. Gerne informieren wir Sie über Alternativen pflegefreier oder pflegearmer Bestattungsformen.

Anlage „Grüne Wiese“

Hierbei handelt es sich um eine vom Friedhof gepflegte Rasenfläche, auf der die Urnen der Reihe nach beigesetzt werden. Eine Kennzeichnung der Beisetzungsstelle ist nicht möglich. Blumen und anderer Grabschmuck können nur an einer zentralen Stelle niedergelegt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes oder eine Umbettung der Urne sind nicht möglich.

Sonderformen

Aufgrund der unterschiedlichen Bestattungsgesetze gibt es im benachbarten Ausland, z. B. in den Niederlanden und der Schweiz, weitere Möglichkeiten für die Durchführung einer Beisetzung. Hierzu zählen die Ballon- und Flussbestattung sowie die Almwiesen- und Bergbachbestattung.